Lehrzeit 3,5 Jahre / 38,5 Wochenstunden
Das ermöglichen wir dir:
In den 3,5 Jahren deiner Ausbildung zum Facharbeiter Metalltechnik lernst du das Herstellen und Zusammenbauen von Maschinenteilen und die Montage, Wartung und Reparatur von Produktions-, Verpackungs- und Förderanlagen sowie Pumpen und Kompressoren.
Wir freuen uns, wenn du mitbringst:
Bei uns erwartet dich:
Die Lehrlingsentschädigung richtet sich nach dem geltenden Kollektivvertrag und beträgt im 1. Lehrjahr derzeit brutto € 1.009,31 / 14x pro Jahr. Wenn du bei Lehrzeitbeginn älter als 18 Jahre alt bist, startest du mit einem höheren Lehrlingseinkommen.
HIER BEWERBEN oder E-Mail an zukunft@mautner.at schicken.
Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit wird innerhalb dieser Stellenausschreibung auf eine geschlechterspezifische Differenzierung verzichtet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne des Gleichbehandlungsgesetzes für alle Geschlechter.
Lehrzeit 3,5 Jahre / 38,5 Wochenstunden
Das ermöglichen wir dir:
Du erlernst die Erzeugung unserer Produkte unter Einsatz der erforderlichen Roh- und Hilfsstoffe, überprüfst und dokumentierst laufend die Qualität und sorgst für die fachgerechte Lagerung. Die Bedienung und Umrüstung unserer Produktions- und Abfüllanlagen gehört ebenfalls zu den Aufgaben des Lebensmitteltechnikers.
Wir freuen uns, wenn Du mitbringst:
Interesse für die Bedienung von Großmaschinen in der Erzeugung und Abfüllung
Bei uns erwartet Dich:
Die Lehrlingsentschädigung richtet sich nach dem geltenden Kollektivvertrag und beträgt im 1. Lehrjahr derzeit brutto mind. € 982,00 / 14x pro Jahr. Wenn du bei Lehrzeitbeginn älter als 18 Jahre alt bist, startest du mit einem höheren Lehrlingseinkommen. Nutze deine Chance und schicke uns Deine Bewerbungsunterlagen inkl. Motivationsschreiben, Lebenslauf, Foto und den letzten zwei Zeugnissen!
HIER BEWERBEN oder E-Mail an zukunft@mautner.at schicken.
Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit wird innerhalb dieser Stellenausschreibung auf eine geschlechterspezifische Differenzierung verzichtet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne des Gleichbehandlungsgesetzes für alle Geschlechter.